Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

In den nächsten Tagen, spätestens bis zum 21. Februar 2021, werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. 

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann alternativ wie folgt erfolgen:

1. schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosem Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen,

2. online – über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3. online – über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung (https://www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de/aktuell/landtagswahl-2021),

4. per Fax – an die Fax-Nr. 02681/7122 oder

5. durch einfache E-Mail an wahlen@vg-ak-ff.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. 

Sie haben auch die Möglichkeit, während der allgemeinen Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Dort können Sie auch unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass der Besuch in den beiden Rathäusern wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr nur eingeschränkt möglich ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können, wodurch es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Die Verwaltung bittet deshalb, möglichst von der persönlichen Beantragung vor Ort abzusehen.

Nutzen Sie, sofern möglich, bitte die vielfältigen zuvor genannten Möglichkeiten (siehe Ziffern 1 bis 5) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen!

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung zurückschicken oder unmittelbar in den Briefkästen an den beiden Rathäusern in Altenkirchen und Flammersfeld einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht.

Der Wahlbrief kann auch noch am Tage der Wahl bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder bis spätestens 18:00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.