Die Grundsteuer wird reformiert, da ihre aktuelle Bewertungsbasis veraltet ist. Das Bundesverfassungsgericht fordert daher eine Besteuerung auf der Grundlage aktuellerer Werte ab 2025. Rheinland-Pfalz wird die bundesweit beschlossenen Reformgesetze übernehmen, ohne eigene Abweichungen.

Die Grundsteuer trägt wesentlich zur Finanzierung von Schulen, Kitas, Straßen, Spielplätzen und weiteren Angeboten bei, die unsere Gemeinde lebenswert machen. Die Einnahmen bleiben vor Ort und unterstützen so direkt die örtliche Gemeinschaft.

Hier einige Hauptpunkte zur Reform:

  • Grundsteuerreform-Prozess: Die Finanzämter bestimmen die neuen Grundsteuerwerte. Auf Basis dieser Werte und einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird die endgültige Grundsteuer berechnet. Die Gemeinden wenden dann ihre eigenen Hebesätze an.
  • Bedeutung für Steuerzahler: Es kommt auf die Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes an. Eine veränderte Bewertung kann dazu führen, dass Sie ab 2025 mehr oder weniger Grundsteuer zahlen.
  • Aufkommensneutralität: Dies bedeutet, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in der Gemeinde stabil bleibt, aber die individuelle Grundsteuer kann sich ändern, basierend auf der Wertentwicklung des jeweiligen Grundbesitzes.
  • Bekanntgabe der neuen Grundsteuer: Diese wird mit den Bescheiden für das Jahr 2025 versandt.
  • Erhöhung des Grundsteueraufkommens in 2025: Eine solche Erhöhung ist rechtlich möglich, steht jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit der Reform. Gemeinden könnten die Grundsteuer aus anderen Gründen anpassen, beispielsweise wenn dringende städtische Projekte anstehen.