Wie in jedem Jahr zeigt sich am Krautwuchs im Rinnstein und auf dem Gehweg welche Grundeigentümer ihren Reinigungspflichten nachkommen und welche über eine längere Zeit nicht. Nochmals folgender Hinweis: Die Ortsgemeinde Kircheib betreibt keine öffentliche Straßenreinigung. Aus diesem Grund werden auch keine Reinigungsgebühren erhoben. Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen, insbesondere des Rinnsteins, ist lt. Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen.
Das alles kann nur funktionieren wenn alle ihren Beitrag dazu leisten. Leider ist zu beobachten dass besonders in Bereichen mit Gehweg, Bordstein und Entwässerungsrinne an einigen Grundstücken nicht regelmäßig gekehrt wird, teilweise monatelang nicht. Nicht nur dass das Ortsbild darunter leidet, auch die Entwässerung der Straße wird stark beeinträchtigt. Sauberkeit dient auch hier dem Hochwasserschutz, bzw. bei Starkregen der Verringerung der Überflutungsgefahr. Daher die dringende Bitte: Beseitigen Sie Schmutz und Krautwuchs vom Gehweg und aus dem Rinnstein vor ihrem Grundstück und das in angemessener Regelmäßigkeit. Bitte beseitigen Sie auch Ast- und Heckenüberwuchs über dem Gehweg oder der Fahrbahn. Es gilt: über einem Gehweg ca. 2,50 m und über der Fahrbahn ca. 4,50 m freier Lichtraum. Nach den einschlägigen Gesetzen ist der Eigentümer der Bäume und Hecken dafür verantwortlich.