1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat zugeleitet und liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses – Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr – bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer U 15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat, zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Kircheib haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, oder elektronisch an finanzen@vg-ak-ff.de einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.